GRUNDEINKOMMEN (GE)
Ein Rechtsanspruch auf Grundeinkommen für jeden Mitbürger!
( GE beispielsweise 400,00 € für Kinder und 1.000,00 € für Erwachsene )
ist nur unter der BEDINGUNG realisierbar, dass Einkommensbezieher zum Solidarischen Teilen angehalten sind. (deshalb nannten wir es SOLIDARISCHES GE )
DENKMODELL ( für relativ kurzfristige Einführungsmöglichkeit)
Jeder Mitbürger hat einen Rechtsanspruch auf auszahlbares Grundeinkommen
Alle sonstigen Bezüge werden mit 50 % besteuert ( verbleiben 50 %),
wobei Sozial- und Rentenversicherungs - Beiträge entfallen.
Gilt auch für Zuverdienst von reinen Grundeinkommensbeziehern.
(Krankengeld und Erwerbsunfähigkeitsrente werden aus Steuermitteln bezahlt)
Beispiele
Bezug verbleiben nach Steuer 50 % verfügbar bei + 1.000,00 € GE
Rente
500,00 € 250,00 € 1.250,00 €
1.500,00 € 750,00 € 1.750,00 €
2.000,00 € 1000,00 € 2.000,00 €
Einkommen
3.000,00 € 1.500,00 € 2.500,00 €
10.000,00 € 5.000,00 € 6.000,00 €
100.000,00 € 50.000,00 € 51.000,00 €
1.000.000,00 € 500.000,00 € 501.000,00 €
Bisher erworbene Rentenansprüche werden festgeschrieben und bei Renteneintritt gezahlt!
Für zukünftige Verbesserung der Altersversorgung können bis zu
500,00 € monatlich
bei Genossenschaften und Genossenschaftsbanken steuerfrei angelegt werden!
Ein neues Genossenschaftsgesetz sollte Anlagen mit minimal 4 % verzinsen und für
bis zu 100.000,00 € Einlagensicherung garantieren.
Der Einlagensicherungsfonds könnte mit 0,1 % der Einlagen gespeist werden.
(Die zusätzliche Finanzierung des GE ist durch Erhöhung der KAPITALERTRAGSSTEUER von 25 auf 50 % und Erhebung von GRUNDERWERBSSTEUER für den Ankauf von Aktien, Derivaten u.ä. möglich.)
Wir freuen uns über Ihre Kommentare, Ergänzungen und interessante Beiträge!